Sachkundenachweis
- Niedersächsischer Hundeführerschein -

Am 01. Juli 2011 wurde das niedersächsische Hundegesetz geändert und der Sachkundenachweis (Hundeführerschein) für Ersthundebesitzer eingeführt.

Jeder zukünftige Hundehalter muss vor der Anschaffung eines Hundes zumindest den theoretischen Sachkundenachweis ablegen.

Der Sachkundenachweis gliedert sich in den theoretischen und den praktischen Teil.

Wer nach dem 1. Juli 2011 die Hundehaltung aufgenommen hat, gilt nur dann als sachkundig, wenn er bereits in den letzten zehn Jahren zuvor über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat.
Ebenso als sachkundig gelten lt. Ministerium bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt haben, Diensthundeführer und Behindertenbegleithundeführer.
Inhaber des Hundeführerschein vom BHV und eine bestandene Begleithundprüfung befreien ebenfalls von der Sachkundeprüfung.
Allerdings ist der BHV Hundeführerschein wesentlich aufwendiger und anspruchsvoller und eine freiwillige Leistung eines Hundebesitzers, bei dem das Mensch-Hund-Team getestet wird. Wer sich einen Vierbeiner als Begleiter anschafft, sollte bemüht sein, dass sein Hund gut erzogen ist und beide somit einen entspannten Alltag haben. Je besser ein Hund hört, je mehr Freiheiten können ihm zugestanden werden.


Die praktische Prüfung muss nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden. Der Schwerpunkt der niedersächsischen Prüfung/Sachkunde liegt nicht auf der Überprüfung des Ausbildungsstandes des Hundes oder auf der Bewertung des Hund-Haltergespannes, sondern auf der Überprüfung der Sachkunde der Halterin/des Halters in verschiedenen Situationen.

 

Die theoretische Sachkunde

Der theoretische Prüfungsteil muss vor der Anschaffung eines Hundes erfolgen, viele haben aber natürlich bereits einen Hund zu Hause und diese müssen sich ebenfalls der Prüfung stellen. Es sind erforderliche Kenntnisse nachzuweisen über:

  • Sozialverhalten
  • Kommunikation & Mensch-Hund-Beziehung
  • Lerntheorie, Erziehung, Ausbildung (Training)
  • Angst und Aggression - zum Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
  • Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts - Haltung, Pflege, Ernährung, etc.
  • Rassespezifische Eigenschaften von Hunden
  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

Bei bestandener theoretischer Prüfung erhält der Hundehalter ein Zertifikat ausgestellt, das ihn zur Teilnahme an der praktischen Prüfung berechtigt.


Die praktische Sachkunde

Es sind erforderliche Kenntnisse nachzuweisen über:

  • Aus- und Einsteigen in das Auto unter Signalkontrolle
  • Kontrolliertes Gehen an der Leine
  • Verweilen in Sitz, Platz oder Steh
  • Folgen des unangeleinten Hundes in angemessenem Abstand
  • Befolgen des Befehls "Bleib"
  • Kommen auf Signal (Rückruf aus der Ferne)
  • Begrüßung durch eine fremde Person
  • Fremder Hund passiert in 2-3 m Abstand
  • Begegnung mit Fremden (Hund, Jogger, Radfahrer, Inline-Skater, etc.)



Vor Anschaffung des Hundes: Theoretischer Sachkundenachweis

Nach Anschaffung des Hundes:

  • Kennzeichnung des Hundes mit einem Transponder ab dem 6. Lebensmonat
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hunde ab dem 6. Lebensmonat
  • Mitteilung der eigenen Adresse und Angaben zum Hund an die zuständige Behörde bis zum 7. Lebensmonat, wenn älter dann innerhalb eines Monats
  • Ablegung eines praktischen Sachkundenachweises innerhalb des ersten Jahres.

Kontrolle: Die Sachkunde muss auf Verlangen der Gemeinde nachgewiesen werden.