Sachkundenachweis |
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Wir bieten regelmäßig Prüfungen in Theorie und Praxis an. Prüfungsgebühr 65 € für die theoretische Prüfung. Prüfungsgebühr 70 € für die praktische Prüfung. Termine finden Sie >>> HIER <<< Am 01. Juli 2011 wurde das niedersächsische Hundegesetz geändert und der Sachkundenachweis (Hundeführerschein) für Ersthundebesitzer eingeführt. Jeder zukünftige Hundehalter muss vor der Anschaffung eines Hundes zumindest den theoretischen Sachkundenachweis ablegen. Der Sachkundenachweis gliedert sich in den theoretischen und den praktischen Teil. Wer nach dem 1. Juli 2011 die Hundehaltung aufgenommen hat, gilt nur dann als sachkundig, wenn er bereits in den letzten zehn Jahren zuvor über einen
Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat.
Die praktische Prüfung muss nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden. Der Schwerpunkt der niedersächsischen Prüfung/Sachkunde liegt nicht auf der Überprüfung des Ausbildungsstandes des Hundes oder auf der Bewertung des Hund-Haltergespannes, sondern auf der Überprüfung der Sachkunde der Halterin/des Halters in verschiedenen Situationen. Die theoretische Sachkunde Der theoretische Prüfungsteil muss vor der Anschaffung eines Hundes erfolgen, viele haben aber natürlich bereits einen Hund zu Hause und diese müssen sich ebenfalls der Prüfung stellen. Es sind erforderliche Kenntnisse nachzuweisen über:
Bei bestandener theoretischer Prüfung erhält der Hundehalter ein Zertifikat ausgestellt, das ihn zur Teilnahme an der praktischen Prüfung berechtigt. Die praktische Sachkunde Es sind erforderliche Kenntnisse nachzuweisen über:
Die praktische Prüfung wird sowohl auf einer ruhigen Grünfläche, als auch im Stadtgebiet
stattfinden. Sie dauert ca. 60 Minuten, 30 Minuten Grünfläche und 30 Minuten Stadtgebiet.
Kontrolle: Die Sachkunde muss auf Verlangen der Gemeinde nachgewiesen werden.
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Quelle: http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm | |